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Corona-Selbsttests für Selbstzahler
Hierbei handelt es sich um einen Sars-CoV-2 Selbsttest mit Ausnahmebewilligung gemäss Art. 23a Covid-19-Verordnung 3.
Ab dem 1. Oktober 2021 übernimmt der Bund die Kosten für Antigen-Selbsttests nicht mehr. Das bedeutet, Sie müssen ab diesem Zeitpunkt die Kosten selbst übernehmen, unabhängig ob Sie geimpft oder genesen sind.
Anwendung:
Wann sollte ich einen Selbsttest machen?
Sie können einen Selbsttest vornehmen, wenn Sie keine Symptome und keinen Kontakt zu einer Covid-19-infizierten Person hatten.
Wann sollte ich keinen Corona-Selbsttest anwenden?
Was mache ich, wenn mein Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis anzeigt?
Ein positives Testergebnis beim Corona-Selbsttest bedeutet, dass ein Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit Corona (SARS-CoV-2) besteht. Deshalb gilt:
Wie lange ist mein negatives Testergebnis «gültig»?
Der Corona-Selbsttest zeigt ein negatives Ergebnis an. Darf ich für mich die Corona-Regeln lockern?
Selbst wenn nach einem Corona-Selbsttest ein negatives Testergebnis vorliegt, sind die aktuell gültigen Schutzmassnahmen des BAG einzuhalten.
Warum soll ich mich regelmässig selbst testen?
Das regelmässige Testen hilft neben der Impfung und den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG besonders gefährdete Personen zu schützen und die Fallzahlen von Corona-infizierten Personen zu senken.
Alle Details zum Thema «Testen» finden Sie auf den Informationsseiten des BAG.
Unsere Apotheker stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:
Telefon: 0800 711 222
E-Mail: team@zurrose.ch
Montag - Donnerstag 7.30 - 18.00 Uhr
Freitag 7.30 - 17.30 Uhr
Corona Selbsttest: Im Falle eines positiven Covid Testresultates kontaktieren Sie bitte eine medizinische Fachperson.