Der Body-Mass-Index, kurz BMI, wird häufig verwendet um eine schnelle, erste Einschätzung des Gewichts zu bekommen. Er wird berechnet in dem das Körpergewicht in Kilogramm durch die Körpergrösse in Metern zum Quadrat geteilt wird:
BMI = (Gewicht in kg) / (Grösse in m)²
Der BMI erlaubt sicherlich keine Einschätzung des Gesundheitszustands, sondern gibt nur eine Richtung vor. Je nach Höhe des errechneten Werts unterscheidet die WHO (World Health Organization) zwischen vier Kategorien: Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht und Adipositas (Grad I, II und III).
Es ist wichtig, dass Sie Ihren BMI kennen, damit Sie bei einem erhöhten Wert rechtzeitig mit einer Fachperson sprechen und die richtigen Massnahmen ergreifen können.
Der BMI-Rechner ist für Erwachsene ausgelegt. Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein um ein richtiges Resultat zu erhalten.
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Der BMI ist eine einfache Methode, das eigene Gewicht einzuordnen, aber er weist auch einige Schwächen auf, da er nicht berücksichtigt, wie sich die Körpermasse zusammensetzt (u.a. Fettgewebe, Muskeln, Wasseransammlungen).
Insbesondere kann der BMI bei trainierten, muskulösen Personen sowie auch bei Personen, die sehr klein (unter 150 cm) oder sehr gross (über 190 cm) sind, zu falschen Ergebnissen führen.
Mit einem BMI zwischen 25 und 29.9 haben Sie Übergewicht. Sie sollten bestmöglich an Gewicht verlieren und versuchen, Ihr Normalgewicht zu erreichen.
Ab einem BMI von 30 spricht man von Adipositas. Hier unterscheidet man drei Levels:
Da Adipositas mit einem sehr hohen gesundheitlichen Risiko und oft weiteren Begleiterkrankungen einhergeht empfehlen wir Ihnen, sich einer ärztlichen Fachperson anzuvertrauen um die für Sie richtige Vorgehensweise zur Gewichtsreduktion zu finden.
Die Berechnung des BMI-Wertes verändert sich nicht je nach Alter, er spiegelt lediglich das Verhältnis zwischen Gewicht und Körpergrösse wider. Aber mit zunehmendem Alter kann der BMI-Wert etwas anders bewertet werden. Man geht davon aus, dass teilweise auch noch BMI-Werte zwischen 25 bis 29 als nicht gesundheitsgefährdend gelten, sofern keine Begleiterkrankungen wie z.B. Diabetes Typ II oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorliegen.